iPad-Einführung am Gymnasium Himmelsthür
Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Warum iPads am GymHim?

Wer hat die Entscheidung für diese Geräte getroffen?

Apple ist ein amerikanischer Konzern. Was passiert mit den Daten meines Kindes?

Bei iPads gibt es eine Reihe verschiedener Typen. Welches Gerät soll es denn sein?

Mit welchen Kosten muss eine Familie rechnen?

Wie erfolgt die Beschaffung der Geräte?

Welche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Ich verfüge bereits über ein iPad. Kann auch das vorhandene Gerät genutzt werden oder muss ich ein neues Gerät kaufen?

Darf man dann digitale Schulbücher verwenden?

Welche Apps werden auf dem Gerät installiert und was kosten diese?

Verlernen die Kinder durch die Verwendung des ipads das handschriftliche Schreiben?

Die Geräte kosten mit deutlich mehr als 300 Euro viel Geld. Werden sie denn dann auch im Unterricht eingesetzt?

Kann ich neben den vorinstallierten Apps auch eigene Apps auf dem IPad installieren?

Wer ist Eigentümer des Gerätes?

Kann über das Device Management Einblick in die gespeicherten Dateien und Notizen genommen werden?

Hat die Schule in irgendeiner Weise Zugriff auf die auf dem iPad gespeicherten Daten?

Wann werden die Geräte in der Schule angeschafft?

Warum iPads am GymHim?

Unsere Schule verwendet seit dem SJ 2010/11 Netbooks als mobile Endgeräte. Auf diesen Geräten wird als Betriebssystem Linux benutzt in Kombination mit OpenSource-Programmen wie LibreOffice.

Diese Lösung bietet große Vorzüge im Bereich Datenschutz und Lizenzen, ist aber mit einem erheblichen Aufwand an Pflege und Administration verbunden. Dazu kommen eine eher geringe Akzeptanz dieser Geräte bei Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie eine mittlerweile mangelhafte Verfügbarkeit der Gerätegattung auf dem Markt.

Die Arbeitsgruppe Medien hat sich daher im Schuljahr 2018/19 auf die Suche nach einer Nachfolgelösung gemacht und sich trotz zunächst erheblicher Bedenken für die Geräte von Apple entschieden.

Die Entscheidung für iPads mit dem Betriebssystem iPadOS wurde unter anderem wegen folgender Überlegungen getroffen:

  • Einfaches gleichzeitiges "Zur-Verfügung-Stellen" (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
  • Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
  • Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.
  • Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
  • Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
  • Kein Bootvorgang nötig, die Geräte sind sofort einsetzbar.
  • Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.
  • Großes Angebot an schulischen Apps.

Die Richtigkeit dieser Entscheidung bestätigt sich auch durch die gute langjährige Erfahrung des Einsatzes an vielen anderen Schulen, darunter vielen Hildesheimer Schulen und auch an unserer Kooperationsschule.
Für mehr Hintergrundinformationen sei auf einen recht aktuellen Vergleich der verschiedenen Betriebssysteme aus schulischer Sicht verwiesen, den das Landratsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen angestellt hat.

Wer hat die Entscheidung für diese Geräte getroffen?

Nachdem die Arbeitsgruppe Medien sich auf die Apple-Geräte geeinigt hatte, wurde ein entsprechender Vorschlag im Februar 2020 sowohl dem Schulelternrat als auch der Gesamtkonferenz unserer Schule vorgelegt.

Beide Gremien stimmten der Einführung mit sehr großer Mehrheit zu und haben somit die Einführung für das Gymnasium Himmelsthür beschlossen.

Apple ist ein amerikanischer Konzern. Was passiert mit den Daten meines Kindes?

Solange unsere Schule mit dem Netbook auf Basis von Linux und OpenSource-Software gearbeitet hat, war die Frage des Datenschutzes in vorbildlicher Weise gelöst. Wenn die Kinder und Eltern es wollten (und die Dienste von Google auch auf dem Netbook konsequent nicht nutzten), musste keiner Sorge haben, dass ein US-Konzern Daten speichert und diese auf eine Weise verwendet oder weitergibt, die man nicht mehr selber kontrollieren kann.

Das ist jetzt anders. Ohne eine Registrierung beim Apple-School-Manager lassen sich die Geräte nicht verwenden. Allerdings verspricht die Firma Apple in ihrem Bildungsprogramm, dass auf den Datenschutz höchster Wert gelegt wird. Die Vorgaben der DSVGO werden laut Apple eingehalten. Wer das Gerät nur im schulischen Kontext verwendet, hat einen anonymisierten Kontozugang, so dass die Firma Apple nicht wissen kann, wer der Nutzer des Gerätes ist.

Außerdem verdient die Firma Apple, anders als Microsoft und Google, ihr Geld durch Dienste und nicht durch die Weitergabe der Daten oder Nutzung der Daten für Werbezwecke.

Bei iPads gibt es eine Reihe verschiedener Typen. Welches Gerät soll es denn sein?

Aktuell lautet die Mindestempfehlung: Apple iPad (Modell 2021, 10,2'', auch iPad der 9. Generation genannt) mit 64 GByte. Dieses Grundmodell reicht aus, wenn sich die Benutzung auf eine rein schulische beschränkt.

In der Regel wird jedes Jahr (September) ein aktualisiertes Modell präsentiert. Meistens wird dann für einen ähnlichen Preis eine bessere Ausstattung angeboten.

Mit welchen Kosten muss eine Familie rechnen?

Anschaffungskosten:

iPad, 64 GB (Basisgerät, Modell 2021) ca. 360€
empfohlen: Displayfolie ab 15 €
Hülle für iPad ab 15,00 € (Achtung, häufig nicht für Logitech Crayon geeignet)
empfohlen: Apple Pencil Stift für 85 € oder Logitech Crayon Stift für 55 €
optional: Tastatur ab 15 €

Laufende Kosten (jährlich):

Appmiete etc. : 12 € (ab dem SJ 2021/22 im Servicebeitrag includiert)
ggfls. Versicherung: 12 € (Bitte beachten: Die Geräte sind ebenso wie Handys oder Musikinstrumente nicht über die Schule versichert!)

Wie erfolgt die Beschaffung der Geräte?

Es ist vorgesehen, dass jeweils eine Delegation von Eltern des betroffenen Jahrgangs Angebote einholt, diese vergleicht und in Rücksprache mit der Schule einen Händler und damit ein bestimmtes Finanzierungsmodell für eine Sammelbestellung auswählt. Der Händler muss ein „Apple-autorisierter“ Händler sein, damit die Geräte ohne allzu großen Aufwand in das MDM (Gerätemanagement) der Schule eingebunden werden können. Dazu muss die Apple-ID unserer Schule beim Händler mitgeteilt werden; sie entnehmen diese bitte dem Elternbrief.

Empfohlen werden Händler, die auch eine kostenlose Finanzierung sowie eine Versicherung anbieten können.

Welche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Leider ist noch immer unklar, ob diese Gerätegattung in der Neufassung des Schulgesetzes zu einem Lehr-/Lernmittel erklärt wird und damit für anspruchsberechtigte Familien der Landkreis Hildesheim die Anschaffungskosten übernehmen muss.
Hier sollte im Anspruchsfall unbedingt vor der Anschaffung ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Durch die Wahl des Händlers sollte generell eine zinslose Finanzierung von bis zu drei Jahren ermöglicht werden.

Darüber hinaus wird geprüft, ob der Förderverein Leihgeräte gegen Gebühr zur Verfügung stellen kann.

Familien, die bildungsteilhabeberechtigt sind und von der endgeldlichen Schulbuchausleihe befreit sind, müssen keine Beiträge für die Appmiete leisten

Somit sollten finanzielle Gründe für keine Familie ein Hindernis beim Kauf eines iPads für schulische Zwecke darstellen.

Ich verfüge bereits über ein iPad. Kann auch das vorhandene Gerät genutzt werden oder muss ich ein neues Gerät kaufen?

Die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs sollten möglichst mit der gleichen Technologie ausgestattet sein.

Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes Gerät genutzt werden, das mindestens die Stiftunterstützung bietet und mit dem aktuellen Betriebssystem ausgestattet ist.

Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden können, ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:

  • Das iPad wird von der Schule verwaltet.
  • Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps werden für die Dauer der Verwaltung entfernt.
  • Es wird eine Dienstleistungsgebühr von ca. 35€ für die nachträgliche Aufnahme in das MDM erhoben.
Darf man dann digitale Schulbücher verwenden?

Sofern die Bücher als Digitalversion inhaltsgleich vorliegen, steht der Verwendung seitens der Schule nichts im Wege. Wir begrüßen es sehr, wenn dadurch der Schulranzen entlastet werden könnte.

Welche Apps werden auf dem Gerät installiert und was kosten diese?

Die Apps auf den Schülergeräten werden von der Schule zentral beschafft und bleiben Eigentum der Schule.

Verlässt ein Schüler die Schule und das Gerät wird aus der Geräteverwaltung entfernt, werden alle Apps deinstalliert.

Für die Zeit an der Schule werden die Apps kostenpflichtig verliehen. Die Leihgebühr beträgt jährlich 12€ und wird zu Beginn eines Schuljahrs fällig.

Bei einem großen Versionswechsel müssen meistens neue Lizenzen erworben werden.

Zu den kostenpflichtigen Apps gehören nach jetzigem Stand Taschenrechner-App Notizprogramm Goodnotes, Erklärvideos und Lizenzen für Wörterbücher.

Durch die gemanagte Verwaltung können spezielle Apps bei einer Lerngruppe auch für eine begrenzte Zeit installiert werden, sodass davon nicht für jeden Schüler die Lizenzen erworben werden müssen.

Verlernen die Kinder durch die Verwendung des ipads das handschriftliche Schreiben?

Auch darüber hat sich die Medienarbeitsgruppe Gedanken gemacht. Seit es aber auch bei den einfachen Geräten möglich ist, auf dem Gerät mit einem passenden Stift zu schreiben, hat diese Frage erheblich an Brisanz verloren.

Man darf sicher sein, dass die Geräte die bisherigen Kulturtechniken nur ergänzen, aber auf absehbare Zeit nicht vollständig ersetzen werden.

Die Geräte kosten mit deutlich mehr als 300 Euro viel Geld. Werden sie denn dann auch im Unterricht eingesetzt?

Die Nutzung der Netbooks im Unterricht ließ in der Mittelstufe bezüglich der Einsatzhäufigkeit aus Sicht der Eltern häufig zu wünschen übrig.

Es darf erwartet werden, dass sich dies bei der neuen Gerätegattung der iPads deutlich ändern wird. Diese Einschätzung wird durch die sehr gute Resonanz auf die schulinternen einschlägigen Fortbildungsangebote genährt wie auch durch die erheblich größere Vielfalt und Einfachheit an Einsatzmöglichkeiten der Geräte im Unterricht und zu Hause.

Die Unterschiede nach Fach und Kollegen werden aber bestehen bleiben. Die folgende Nennung von Einsatzmöglichkeiten umfasst daher nur typische Beispiele.

  • Zur Anzeige von Schulbüchern, sofern die Verlage sie in digitaler Form bereitstellen. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.
  • Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
  • Landkarten für den Erdkunde-, Politik- und Geschichtsunterricht.
  • In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.
  • Das seit langem genutzte Mathematikprogramm GeoGebra läuft sehr gut auf den Geräten.
  • Das Gerät ersetzt Wörterbücher in den Fremdsprachen und kann Texte und Vokabeln zum Üben vorlesen oder Übungstexte übersetzen.
  • Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
  • Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.
  • Im Physikunterricht werden die verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.
  • Präsentationen im Unterricht und für den Unterricht.
  • Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.
  • Zum Verwalten der Mitschriften.
Kann ich neben den vorinstallierten Apps auch eigene Apps auf dem IPad installieren?

Ja, das ist möglich. Mit einer eigenen Apple-ID ist es möglich, im App-Store selbstständig Apps zu kaufen und diese auf dem iPad zu installieren. Allerdings ist eine eigene Apple-ID erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Daher ist entweder die Möglichkeit der Familienfreigabe (über die Apple-ID der Eltern) oder mit Einwilligung der Eltern eine Apple-ID zu nutzen.
Privat installierte Apps können auch während des Schulvormittags genutzt werden. Dies muss aber in jedem Einzelfall erklärt werden. Es folgt dann eine Prüfung auf pädagogische Relevanz mit entsprechender Freigabe der App.

Wer ist Eigentümer des Gerätes?

Eigentümer bleiben über die gesamte Zeit die Eltern. Sie haben das Gerät ja schließlich bezahlt.
Für die schulische Nutzung  muss dann aber während der Schulvorrmittage die Hohheit über die Geräte an die Schule abgetreten werden, damit es als Lehr-/Lernmittel eingesetzt werden kann. Zuhause kann das Gerät abseits der Schulvormittage vollumfänglich privat genutzt werden.

Kann über das Device Management Einblick in die gespeicherten Dateien und Notizen genommen werden?

Nein. Der Administrator hat nur Zugang zur Verwaltung der Apps. Die jeweiligen Inhalte des Gerätes und der Apps wie Dateien, Bilder, Videos oder E-Mails etc. sind für andere Personen nicht sichtbar.

Hat die Schule in irgendeiner Weise Zugriff auf die auf dem iPad gespeicherten Daten?

Der Zugriff auf die Geräte erfolgt nur in der Art und Weise, dass verschiedene Arbeitsmodi im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen sichergestellt werden. Das beinhaltet die Bereitstellung unterrichtsrelevanter „Standard-Apps“ und/oder das temporäre Sperren von Apps in bestimmten Unterrichtsphasen oder Klassenarbeiten/Klausuren.

Wann werden die Geräte in der Schule angeschafft?

Mittelfristig sollen die Geräte im Laufe des 7. Schuljahrs eingeführt werden.